Ab April 2016 MMSR, danach folgend MiFID II / MiFIR und SFTR stellen Banken vor neue Herausforderungen.
Im Zuge der Finanzmarktregulierung hat die EU hat neue Richtlinien und Verordnungen beschlossen, die verschärfte Meldepflichten für europäische Banken mit sich bringen. Hintergrund sind strukturelle Änderungen an den Finanzmärkten.

Money Market Statistical Reporting Regulation (MMSR)

Ab April 2016 wird die Europäische Zentralbank (EZB) von den Banken neue statistische Daten über in Euro getätigte Geldmarktgeschäfte erheben. Gesetzesgrundlage der neuen Meldung ist die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 über Geldmarktstatistiken, auch bekannt als Money Market Statistical Reporting Regulation (MMSR) (EZB/2014/48), die am 26.11.2014 verabschiedet wurde. In Deutschland sind alle Institute mit einer Bilanzsumme ab 1 Mrd. Euro und einem PM-Konto in TARGET-2 betroffen.
Aus Sicht der EZB besteht eine geldpolitische Notwendigkeit, statistische Daten über die über die Geldmarktaktivitäten und -konditionen in der Europäischen Währungsunion umfassender als bisher zu erheben, um die Wirksamkeit der geldpolitischen Impulse zu erfassen und die Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Finanzmarktstabilität zu unterstützen. Die Erhebung soll ferner den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates in analytischer und statistischer Hinsicht stärken.
Ab 1. April 2016 tritt zunächst eine 3-monatige Übergangsphase ein, in der Test-Transaktionen auf Echtdatenbasis gemeldet werden. Innerhalb der Übergangsphase soll die Datenqualität sukzessive gesteigert werden. Ab 1. Juli 2016 ist die Meldung produktiv bis 6:30 h MEZ des auf den Handelstag folgenden Geschäftstages (t+1) bei der Bundesbank bzw. 07:00 h bei der EZB einzureichen.

MiFID II / MiFIR

Ab Januar 2017 müssen zudem die Neufassung der MiFID Richtlinie (MiFID II) sowie die ergänzenden Vorgaben der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR), & Regulation (EU) No. 600/2014, angewendet werden. Mit MiFID II / MiFIR geht eine deutliche Erweiterung der bisherigen Meldepflichten einher, die für alle Handelsplätze und alle Finanzinstrumente gelten.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt über Handelsplatz, Approved Reporting Arm (ARM) oder direkt an die BaFin Daten zu allen Produkten melden, die an einem regulierten Markt (RM), einem Multilateralen Handelssystem (MTF) oder einem Organisierten Handelssystem (OTF) zum Handel zugelassen sind bzw. für die eine Zulassung beantragt wurde (Verbindung zur EMIR Clearingpflicht). Zudem sind Derivate auf diese Instrumente zu melden sowie Derivate auf Baskets und Indizes, die auf diesen Instrumenten basieren.

SFT-Verordnung (Regulation on Securities Financing Transactions) – Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Weitere tägliche Meldepflichten sind in Planung. Im Juni hatten sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und EU-Rat über eine neue Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Regulation on Securities Financing Transactions, kurz SFTR oder SFT-Verordnung), geeinigt (Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council COM(2014)0040 & 2014/0017(COD)). Mit den Meldungen nach SFTR soll die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften erhöht werden.
Ab voraussichtlich 2018 müssen meldepflichtige Institute – finanzielle und nicht finanzielle Gegenparteien, die Kontrahent in einem SFT-Kontrakt sind – Transaktionen zu Produkten wie Rückkaufsvereinbarungen, Wertpapier-/Warenleihen und Collateral-Swaps auf täglicher Basis über Transaktionsregister (TR) a die ESMA melden.

Herausforderungen für meldepflichtige Institute

Die wesentlichen Herausforderungen für meldepflichtige Institute bestehen in der Identifizierung der meldepflichtigen Produkte im Portfolio, der Identifizierung der meldepflichtigen „Events“ im Portfolio, dem Management der Überschneidungen und Differenzen sowie in der Entscheidung über die ideale technische Umsetzung. Institute werden sich entscheiden müssen, ob sich die Weiterentwicklung bestehender Lösungen oder Eigenentwicklungen lohnen, oder ob sie eine Standardplattform einsetzen, die alle benötigten Meldungen unterstützt.

BearingPoints integrierte Plattform für transaktionsbasiertes Meldewesen

Vor diesem Hintergrund hat BearingPoint sein Produktportfolio um eine Standardsoftware für transaktionsbasiertes Meldewesen parallel zur bestandsorientierten Meldewesensoftware ABACUS/DaVinci erweitert. Das neue Produkt ABACUS/Transactions trägt dem gestiegenen Bedarf an immer granulareren Intraday-Transaktionsdaten Rechnung.
Mit den Modulen TR und MMSR deckt das neue Produkt Meldungen von Derivatekontrakten an ein zentrales Transaktionsregister gemäß EMIR und Meldungen von bestimmten Geldmarktgeschäften an die Bundesbank/Europäische Zentralbank (EZB) gemäß der Verordnung über Geldmarktstatistiken ab. Die dafür relevanten Daten werden i. d. R. aus den Front- und Back-Office-Systemen der Banken über eine vordefinierte Schnittstelle an ABACUS/Transactions angeliefert.
Die Erweiterung um Module für MiFIR und SFTR als neue Europäische Meldebestandteile und die Schweizer EMIR-Meldung nach FinfraG an das Transaktionsregister SIX sind in Planung.

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