Sustainable Finance
Die zukünftige Ausrichtung von Finanzinstituten erfordert die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
Die zukünftige Ausrichtung von Finanzinstituten erfordert die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
Der Klimawandel und ein gestiegenes öffentliches Bewusstsein, eine wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten, bevorstehende regulatorische Änderungen sowie die Finanzierungslücke zur Erreichung des globalen Klimaziels machen eine ganzheitliche Betrachtungsweise für Sustainable Finance notwendig. Dies erfordert von Finanzinstituten, Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Strategie, ihrer Wertschöpfungskette sowie in ihrer IT-Landschaft zu berücksichtigen.
Der EU-Aktionsplan für nachhaltiges Wachstum, welcher Änderungen bestehender Regulierungen (z.B. MiFID II, UCITSD, AIFMD) sowie neue Regulierungen (z.B. Offenlegungsverordnung, EU-Taxonomie) vorsieht, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil des zukünftigen Produkt- und Serviceangebotes von Finanzdienstleistern. Die Auswirkungen werden sowohl auf Seiten der Hersteller von Finanzprodukten als auch auf der Vertriebsseite im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie im Geschäft mit institutionellen Kunden spürbar sein.
Produkterstellungs-, Vertriebsprozesse, Produktberatung sowie Reporting sind von den neuen oder angepassten Verordnungen betroffen. Das stetig steigende Interesse von Investoren an nachhaltigen Finanzprodukten erfordert daher zwangsläufig die ganzheitliche Integration von ESG-Aspekten in die Wertschöpfungskette. Darüber hinaus sollten entsprechende Veränderungen sich auch in der Unternehmenskultur widerspiegeln.
Gemäß der regulatorischen Vorgaben müssen Nachhaltigkeitsfaktoren und verbundene Risiken in die Anlageberatungs- und Investmentprozesse integriert werden: insbesondere sind dabei die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zu berücksichtigen. Außerdem müssen die Produzenten von Finanzprodukten im Rahmen der Zielmarktbestimmung Nachhaltigkeitsinformationen mit einbeziehen.
Die im Dezember 2019 verabschiedete Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ist per März 2021 anzuwenden. Um eine Investitionsentscheidung gemäß Nachhaltigkeitspräferenzen treffen zu können, benötigt der Investor Zugang zu einer Vielzahl von zusätzlichen Informationen.
Insbesondere ist dabei folgendes zu berücksichtigen:
Ein Großteil der zu veröffentlichenden Informationen basiert dabei auf der EU-Taxonomie – dem Rahmenwerk zur Bestimmung der Nachhaltigkeit (Klassifizierung) von wirtschaftlichen Aktivitäten.
Die Taxonomie bildet das zentrale Element der Europäischen Sustainable Finance-Regulierung.
Zusätzlich zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten initiiert die Taxonomie weitere Offenlegungspflichten nach der Non-Financial Reporting Directive ab 2022.
Klimabedingte Risiken gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit von verschiedenen Interessengruppen im finanziellen und nicht-finanziellen Bereich, darunter Banken und (Rück-)Versicherungsgesellschaften, Unternehmen sowie Normgeber, Regulierungsbehörden und Politiker.
Seit 2019 artikulierten verschiedene Behörden ihre Erwartungen an den Umgang mit klimabedingten Risiken, die sich auf den europäischen Bankensektor auswirken.
Die EZB identifizierte klimabedingte Risiken als eines der Schlüsselrisiken für den Bankensektor und hat diese Risiken in ihre Risikokarten für 2019 und 2020 aufgenommen.
Die EBA veröffentlichte ihren Arbeitsplan zur nachhaltigen Finanzierung, der u.a. die Einbeziehung von ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in das Risikomanagement und die Aufsicht vorsieht.
Darüber hinaus veröffentlichte das Network for Greening the Financial System (NGFS) einen Aktionsaufruf, in dem die Integration klimabezogener Risiken in die Aufsicht empfohlen wird. Die Einbeziehung klimabezogener Risiken in die regulatorischen Stresstests wird in Diskussionspapieren der EBA und der Bank of England thematisiert. Darüber hinaus haben verschiedene nationale Aufsichtsbehörden, z.B. die PRA in Großbritannien, die BaFin in Deutschland oder die FMA in Österreich, kürzlich ihre Erwartungen geäußert und Finanzinstituten Leitlinien für das Management von ESG-/Klimarisiken zur Verfügung gestellt.
In der Schweiz hat die FINMA im Dezember 2019 erstmals einen Risikomonitor veröffentlicht, der Klimarisiken als Risiken identifiziert, die den Finanzplatz Schweiz längerfristig beeinträchtigen könnten, und darauf hingewiesen, dass sie ihre Analysen der Klimarisiken in den Bilanzen der Finanzinstitute verfeinern und Ansätze für eine verbesserte Offenlegung entwickeln wird. Schließlich sind die finanziellen Risiken des Klimawandels auch eine der Hauptprioritäten der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde, die in ihrer Strategie für nachhaltige Finanzen behandelt werden.
Trotz der klaren Erwartung, dass klimabedingte Risiken auf Vorstandsebene diskutiert und in jedem größeren Finanzinstitut robust gehandhabt werden, zeigen unsere Diskussionen mit Banken und vorläufige Ergebnisse der EZB, dass das Bewusstsein für diese Risiken zwar zunimmt, aber noch viel mehr getan werden muss.
Für die Zukunft sind weitere Veränderungen zu erwarten, da die regulatorischen Anforderungen steigen und die Erwartungen der Kunden in Richtung Investitionen in moderne "grüne" Technologien und die Ausgliederung "brauner" kohlenstoffintensiver Industrien verändert werden. Die direkten Auswirkungen klimabezogener Risiken auf ein einzelnes Finanzinstitut und der Handlungsbedarf hängen jedoch von den spezifischen Merkmalen des Instituts ab, wie Geschäftsmodell, Geschäfts- und Risikostrategie, Risikobereitschaft, angebotene Produkte und geographischer Fußabdruck.
Aufgrund der ersten Welle an Regulierungen ab 2021 besteht in diesem Bereich kurzfristig konkreter Handlungsbedarf. Gleichzeitig müssen die erweiterten Anforderungen an das Risikomanagement schrittweise umgesetzt werden.
Die Handlungsfelder sollten sich darüber hinaus in eine gesamtheitliche ESG-Strategie im Kontext der Unternehmensziele einfügen. Eine detaillierte Bewertung des eigenen Portfolios der Institution (z.B. regionaler Fußabdruck, Sektoren, Produkte) ist der Schlüssel zu einer ganzheitlichen Betrachtung, in welchem Umfang die Institution klimabedingten Risiken (jetzt und in den nächsten Jahren) ausgesetzt ist. Beispiele dafür sind das ESG-Risikomanagement und ein Rahmenwerk, einschließlich der Definition von Schlüsselbegriffen im Zusammenhang mit den Risiken des Klimawandels (z.B. physische Risiken und Übergangsrisiken oder Definition von "grünen" und "braunen" Anlagen). Darüber hinaus müssen Governance-Aspekte einschließlich der Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten und des organisatorischen Aufbaus berücksichtigt werden.
BearingPoint begleitet erfolgreich Banken und Finanzdienstleister in Deutschland, Österreich und der Schweiz in verschiedenen Aspekten von Sustainable Finance.
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