Letztes Jahr wurden die Anforderungen an das Nachhaltigkeits-Reporting deutlich geschärft. Unternehmen müssen detailliert über ihren individuellen Einfluss auf Umwelt, Gesellschaft sowie über ihre Unternehmensführung (ESG) berichten. Durch die umfassenderen
Berichtspflichten sollen Investoren, Kunden und übrige Interessenten in die Lage versetzt werden, die Bestrebungen von Unternehmen hinsichtlich Nachhaltigkeit verstehen und vergleichen zu können. Aus Unternehmenssicht handelt es sich deshalb nicht «nur» umein weiteres Reporting. Sondern es kann in Wettbewerbssituationen als Produzent, Dienstleister, Kapitalnehmer oder Arbeitgeber eine wichtige Rolle spielen. Massgeblich sind hier insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive der EU (CSRD) und für Schweizer Unternehmen auch die «Verordnung zur Klimaberichterstattung» des Schweizer Bundesrates.
Nach den Veröffentlichungen der Berichte Ende letzten Jahres, geht es für die Unternehmen jetzt an die Vorbereitung und Umsetzung. Börsenkotierte Unternehmen, die bereits einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, müssen prüfen, welche Ergänzungen und Anpassungen aufgrund der neuen Bestimmungen erforderlich werden. Aber auch der Mittelstand muss sich vorbereiten: wer in einem EU-Mitgliedsstaat Niederlassungen betreibt, unterliegt den EU-Richtlinien. Für die übrigen mittelständischen Unternehmen in der Schweiz werden die Berichtsanforderungen voraussichtlich im Jahre 2026 relevant. Der Bundesrat gibt noch keinen Standard für die Offenlegung vor. In der Praxis sieht es so aus, dass sich viele Unternehmen bereits heute an den internationalen Standards orientieren werden. Dies kann sich für KMU lohnen, um sich einerseits bereits auf die Umstellung vorzubereiten und andererseits von anderen Unternehmen zu differenzieren. Dabei gilt es unabhängig von der Unternehmensgrösse zu berücksichtigen: je mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen desto stärker erwarten Investoren, Konsumenten, Mitarbeiter und Bewerber diese Transparenz.
Die Transparenz wird insbesondere durch die geforderte «doppelte Wesentlichkeit» herbeigeführt. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Perspektiven des jeweiligen Unternehmens: einerseits die finanziellen Risiken, die durch relevante Nachhaltigkeitsaspekte, wie z.B. extreme Wetterereignisse, für das eigenen Unternehmen vorhanden sind (outside-in-Perspektive) und andererseits die Auswirkungen des eigene Geschäftsmodell auf Umwelt und Gesellschaft (inside-out-Perspektive). Zur Klärung dieser beiden Perspektiven müssen sich Unternehmen umfassend mit ihrem Geschäftsmodell, ihren Produktionsprozessen, verwendeten Materialien, Roh- und Hilfsstoffen, Lieferketten, Arbeitsbedingungen und dem Transport auseinandersetzen. Zusätzlich müssen Unternehmen aber auch ihre Standorte, die Einhaltung von Menschenrechten oder die erforderlichen Voraussetzungen für die Nutzung ihrer Dienstleistungen beachten. Wichtig ist hier, dass sich diese Anforderungen nicht nur auf die ökologisch-kritische Produktion z.B. mit fossilen Brennstoffen, beschränken. In jedem Unternehmen finden sich mehr oder weniger relevante Aspekte. Folgt man der Logik der doppelten Wesentlichkeit wird der Blick auf das Unternehmen deutlich ausgeweitet – in allen drei Bereichen: Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung.
Die Ausprägung der relevanten Themen hängt stark vom Geschäftsmodell ab und muss daher immer individuell betrachtet werden. Während die Perspektive des finanziellen Risikos oftmals im Rahmen eines internen Risiko-Managements zumindest teilweise abgedeckt ist, muss die «Inside-out-Perspektive» häufig erst noch erarbeitet werden. Dabei gilt es zu beachten, welche grundsätzlich relevanten Faktoren vorhanden sind – und wie ein Reporting hierzu erzeugt werden kann. Welche Informationen werden benötigt, wo kommen diese her und wie können sie systematisch genutzt werden, sind typische Fragestellungen.
Neben den Inhalten des Reportings, stellt sich aber auch die Frage, wer in der Organisation für das Reporting zuständig sein soll. Reporting-nahe Funktionen wie der Finanzbereich bieten sich aufgrund der Erfahrung im Reporting an. Da es sich bei ESG-Informationen aber in weiten Teilen um nicht-finanzielle Daten handelt, muss die Kompetenz entsprechend erweitert werden. Ein gutes Verständnis für relevante Prozesse, Informationsquellen und externe Faktoren wie Regulatorien, aber auch eine enge Kollaboration mit dem Risikomanagement und relevanten Abteilungen bilden hierfür die Basis.
Insofern ist die Erstellung eines ESG Reporting nicht nur Reporting. Die «doppelte Wesentlichkeitspflicht» beinhaltet einen holistischen Blick auf das Geschäftsmodell. Erforderlich sind hierfür: eine klare Analyse, die Identifikation der Datenquellen, die Entwicklung einer effizienten Datennutzung sowie zukunftsgerichtete Entscheidungen durch das Management. Neben dem reinen Aufwand, der sich klar abzeichnet, kann die erweiterte Perspektive für die Geschäftsleitung einen zusätzlichen Mehrwert für die Unternehmenssteuerung bringen. Zudem verändert sich durch die erhöhte Transparenz der Blick von aussen, was wiederum ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Wenn man für das eigene Unternehmen zu dieser Schlussfolgerung kommt, lohnt sich der Aufwand – auch für kleinere und mittlere Unternehmen.
Der Artikel „ESG-Reporting: Jetzt starten“ von Anna Kremer ist im Fachmagazin ORGANISATOR, Ausgabe 1-2/2023, erschienen.