Status quo, Herausforderungen und Entwicklungen für Schweizer Versicherer

Im Detail zeigt sich, dass bei der Umsetzung der DSGVO Fragen um die Rolle des Datenschutzbeauftragen im Unternehmen zentral sein werden. So ist die blosse Benennung eines solchen nicht ausreichend, da die Verantwortung für den Datenschutz bei der Geschäftsleitung verbleibt. Von dieser muss sichergestellt werden, dass ein kontinuierliches Datenschutz-Monitoring stattfindet, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen turnusmässig überprüft werden und das jeweilige Ergebnis dokumentiert wird.

Der Beitrag von Claudio Stadelmann und Moritz Feuchter ist im I VW HSG Trendmonitor Ausgabe 3/2018 erschienen und nachfolgend als Download verfügbar.

  • Trendmonitor 3-2018
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