Aktuell steht die für das erste Quartal 2013 angekündigte Novellierung der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) noch aus und verschiebt sich vorausichtlich auf Herbst 2013. Grund hierfür sind die noch andauernden Trilog-Gespräche zwischen Europäischer Kommission, Europäischen Rat und Europäischem Parlament.

Banken, Wertpapierdienstleister und Börsen können sich allerdings nicht zurücklehnen und Impactanalysen und erste Vorstudien auf die lange Bank schieben, denn die Richtlinie MiFID II und die Verordnung MiFIR sollen weiterhin 2015 in Kraft treten. Einerseits sind noch viele Anforderungen der MiFID II offen und müssen in den noch ausstehenden Level-2 Verordnungen sowie nationalen Vorgaben konkretisiert werden.

Andererseits können bereits jetzt die Anforderungen in Business- und Umsetzungsthemen heruntergebrochen und strukturiert werden. Daher sollten die möglichen Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle, Prozesse und IT-Systeme der Banken, Wertpapierdienstleister und Börsen frühzeitig analysiert werden, zumal die vom deutschen Gesetzgeber auf den Weg gebrachten Gesetze und Gesetzesvorschläge wie Honoraranlageberatungsgesetz und Hochfrequenzhandelsgesetz diese ersten MiFID II Bestrebungen vorweg nehmen bzw. diese sogar erweitern und deshalb in die Analysen miteinbezogen werden sollten. Dies bestätigen auch die aktuellen Erfahrungen aus Impact Analysen, in denen BearingPoint Wertpapierdienstleister und Kreditinstitute bei dieser erforderlichen Konkretisierung unterstützt.

Ziel und Struktur sind schon jetzt absehbar und der Änderungsbedarf aus MiFID II, MiFIR und deutscher Gesetzgebung sollte daher frühzeitig für jedes Finanzinstitut im Rahmen einer Vorstudie analysiert bzw. auf Basis des aktuellen Standes konkretisiert werden.

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