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„Durch eine grundlegende Modernisierung, Verwaltungsreform, einen umfassenden Rückbau der Bürokratie, Ziel- und Wirkungsorientierung und durch eine verlässliche Justiz werden wir unseren Staat wieder leistungsfähig machen.“ Koalitionsvertrag Seite 56, Zeilen 1780 ff. |
Mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ hat die Bundesregierung ein ambitioniertes Programm für ihre Regierungsarbeit vorgelegt. Neben zentralen Politikfeldern wie Wirtschaft, Finanzen, Arbeit, Migration oder Äußeres rückt dabei besonders die Leistungsfähigkeit des Staats in den Fokus: Prozesse sollen beschleunigt, Bürgerorientierung gestärkt, Digitalisierungspotenziale gehoben, Strukturen gebündelt, Redundanzen aufgehoben, Bürokratie reduziert und Fördergelder zielgerichteter eingesetzt werden.
Mit unserer Reihe „Staatsmodernisierung – aber wie?“ möchten wir einen Diskussionsbeitrag leisten, wie die vielfältigen Absichtserklärungen und strategischen Ziele des Koalitionsvertrages für eine leistungsfähigere Verwaltung fokussiert, effizient und effektiv umgesetzt werden könnten.
Wir greifen dafür einzelne Ziele aus dem Kapitel 2.2 „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“ des Koalitionsvertrag auf und entwickeln dazu konkrete Umsetzungsideen – fundiert durch unsere langjährige Beratungserfahrung und unser methodisches Wissen. In kompakten Ideenskizzen zeigen wir auf, wie Staatsmodernisierung gelingen kann – nicht, um den einen oder den richtigen Weg zu propagieren, sondern um einen Beitrag in das Entdeckungsverfahren einzubringen, aus dem praktische und umsetzbare Lösungen für eine zukünftige Verwaltung entstehen können.
Unsere Berater:innen im Bereich Öffentliche Verwaltung unterstützen Behörden bei der Transformation hin zu in agilen und widerstandsfähigen Organisationen.