Januar 2023

MiFID II/MiFIR - es wurden Fortschritte bei der Überprüfung, Klärung und Verbesserung der aktuell anzuwendenden MiFID II/MiFIR-Regelung erzielt.

Die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) hat eine positive Stellungnahme zur Überprüfung der technischen Regulierungsstandards RTS 1 und RTS 2 durch die Europäische Kommission am 19. Dezember 2022 veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den vor- und nachbörslichen Transparenzregelungen für Aktien- und andere Arten von Finanzinstrumenten (wie Anleihen und Derivate) sowie der Einrichtung eines „Consolidated Tape (CT)“.

MiFID II/MIFIR gilt seit Januar 2018 und stellt die größte Regulierungsinstanz für Finanzdienstleistungen dar, welche sich auf den gesamten Anlagelebenszyklus auswirkt.

Derzeit unterliegt MiFID II/MiFIR mehreren Überprüfungen um die Wirksamkeit verschiedener Anforderungen mit Fokus auf Datenqualität, Marktstruktur und Transparenz zu bewerten, sowie gezielte Änderungen für Themen wie Transaktionsmeldung, Vorhandelstransparenz, Nachhandelstransparenz, Referenzdaten etc. auf Level 1 und Level 2 umzusetzen.

Abbildung: MiFID II / MiFIR Review

Die ESMA führte umfangreiche Marktabfragen durch und fasste die Ergebnisse in Abschlussberichten zusammen, welche der Europäischen Kommission vorgelegt wurden. Gezielte Vorschläge aus diesen Berichten wurden zusammen mit den Ergebnissen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultation in die beiden Vorschläge zur Änderung von MiFIR bzw. MiFID II aufgenommen.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Anpassungen:

  • Änderungen zur Einrichtung von CTs durch die Verpflichtung der Handelsplätze, harmonisierte Marktdaten direkt und ausschließlich an die von der ESMA als CT-Provider benannten Stellen zu übermitteln sowie Harmonisierung der Datenstandards, Benennung von CTs für jede Anlageklasse, Synchronisierung der Geschäftszeiten und organisatorische Anforderungen an CTs
  • Ersetzen der doppelten Volumenobergrenze durch eine einzige Volumenobergrenze von 7%
  • Verpflichtungsausweitung für Systematische Internalisierer (SI) zur vorbörslichen Aktien-Quotierung. Die Verpflichtung gilt bis zu einer Mindestgröße, welche dem Doppelten der Standardmarktgröße an Geschäften entspricht. Zudem soll der RPW-Floors (Reference Price Waiver) auf Geschäfte ohne Vorhandelstransparenz übertragen werden. Durch die Untergrenze wird es SIs künftig nicht mehr erlaubt sein, kleine Geschäfte zum Mittelwert abzuschließen.
  • Verkürzung und Harmonisierung der Veröffentlichungsfristen für Nachhandelsberichte für andere Arten von Finanzinstrumenten als Aktien (wie Anleihen und Derivate) und Festlegung EU-weiter Schwellenwerte anstelle nationaler Schwellenwerte
  • Festlegung eines Mindesthandelsvolumens für die Referenzpreisausnahme (RPW), um zu verhindern, dass Multilaterale Handelssysteme (MTF) kleine Handelsvolumina im Rahmen der Referenzpreisausnahme ausführen können.
  • Einführung von Handelsplatz-Lizenzierungspflichten für Multilaterale Handelssysteme
  • Festlegung des Anwendungsbereichs der Aktienhandelspflicht auf Aktien, die zum Handel an einem geregelten EWR-Markt zugelassen sind und Einrichtung eines "offiziellen EU-Verzeichnisses"
  • Verbot von Zahlungen für den Auftragsfluss zur Verbesserung der bestmöglichen Ausführung für Anleger
  • Abschaffung der „Verpflichtung zum offenen Zugang" für börsengehandelte Derivate
  • Angleichung der Derivatehandelspflicht an die Clearingpflicht

Beide Vorschläge wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat (Mitgliedstaaten) zur Überprüfung und Annahme übermittelt. Angesichts der Komplexität einiger Vorschläge kann das Gesetzgebungsverfahren zwischen 18 und 24 Monaten andauern.

Da nur gezielte Änderungen der konsultierten Themen in die Vorschläge aufgenommen wurden, sind weitere Konsultationen im Jahr 2023 zu erwarten - insbesondere zu den Level-2-Anforderungen an das Transaktionsreporting. Darüber hinaus sind neue Vorschläge zu den verbleibenden Review-Inhalten zu erwarten, wie Nachhandelstransparenz, Referenzdaten.

Die Europäische Kommission hat nun drei Monate Zeit, die ESMA-Stellungnahme zu den überarbeiteten RTS zu prüfen. Eine zweite Durchsicht der RTS 1 und RTS 2 ist nach dem laufenden Dialog über die MiFIR-Überprüfung durch die EU-Institutionen geplant.

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