Deutschland will im digitalen Wettlauf aufholen. Zu weit abgeschlagen schienen wir in Sachen E-Government im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Doch das Bild wandelt sich. Ob im Bund, auf Landesebene oder bei Kommunen: Vielerorts werden aktuell Digitalisierungsprojekte engagiert vorangetrieben.

IT-Professionalisierung und -Konsolidierung, Umsetzung von OZG und E-Government-Gesetz(en). Allein diese drei großen Initiativen werden die Verwaltung in den nächsten Jahren nachhaltig verändern. Dazu kommen u.a. Themen, wie Robotics, KI, Wissensmanagement und E-Rechnung, die in Zeiten eines tiefgreifenden demografischen Wandels alternative Lösungen anbieten.

Viele dieser Entwicklungen wurden auf dem 23. Ministerialkongress am 06 und 07. September 2018 in Berlin diskutiert und werden in der vorliegenden elften Sonderbeilage der eGovernment Computing angerissen.

Unterwegs zu mehr Flexibilität und Nutzerorientierung

Die Digitalisierungsroute ist berechnet: Seit mehr als drei Jahren können zugelassene Fahrzeuge in Deutschland über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Doch das war nur die erste Station. Vor knapp einem Jahr wurde auch die Möglichkeit der digitalen Wiederzulassung freigeschaltet – und im Laufe des kommenden Jahres soll sogar auch die eine Neuzulassung eines Fahrzeugs möglich werden. Die Fortschritte des Projekts „i-Kfz“, zeigen, wohin die Reise in Verwaltungen gehen kann. Mehr und mehr Dienstleistungen werden in Zukunft digital nutzbar sein – unabhängig von Öffnungszeiten und Wochentag. Treiber hinter dieser Entwicklung ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).

Konzentriert wird sich darauf, Prozesse für Bürgerinnen und Bürger kundenorientiert zu digitalisieren. Die Angebote richten sich nach ihren Bedürfnissen und schaffen agilere Arbeitsweisen, die die Attraktivität der Dienstleistungen beeinflussen. So ist es ebenfalls möglich auf zukünftige Kapazitätsengpässe vorbereitet zu sein und sie bewältigen zu können.

Die Umsetzungserfahrungen mit der „internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)“ können bei der Entwicklung anderer Verfahren im Sinne des OZG genutzt werden.

EU-DSGVO als Katalysator

Digitalisierung und Datenschutz gehen Hand in Hand, dabei wird die DSGVO jedoch oftmals als Hindernis bezeichnet. Ein gut organisierter und strukturierter Datenschutz trägt zu Qualität und Transparenz von Verfahren bei. So umgesetzt stellt die Datenschutzverordnung einen antreibenden Faktor für den Digitalisierungsprozess dar.

Schlaue Softwareanwendungen

Von der Belastung der Mitarbeiter durch Personallücken bis zu längeren Wartezeiten für Bürger - Standardprozesse von Behörden leichter und effektiver zu gestalten ist realisierbar mit Robotics Process Automation (RPA). Damit ist es möglich Serviceverbesserungen zu erzielen. Den Mitarbeitern wird durch die digitale Unterstützung ein Großteil der Last genommen, da Standardprozesse automatisiert werden und eine schnellere Umsetzung in der Verwaltung möglich ist.

Das immense Potenzial der Digitalisierung

… zu heben, ist keineswegs nur eine technische Frage. Gefragt ist eine kluge Priorisierung und Steuerung der Projekte. Besonderes Augenwerk müssen Führungskräfte dabei auf ein wirksames Change Management legen. Denn mit der digitalen Transformation verändern sich nach und nach Abläufe und Jobprofile für Mitarbeiter. Nur wenn sie bei wichtigen Schritten einbezogen werden, kann der Weg zu einer zukunftsfähigen Verwaltung tatsächlich gelingen.

In der Ausgabe möchten wir Ihnen Einblicke in wichtige Vorhaben geben und geeignete Instrumente für die Umsetzung vorstellen. Bewusst thematisieren wir dabei auch mögliche Fallstricke und geben Hinweise, wie sich diese vermeiden lassen.

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