Sowohl aufgrund von Investoreninteresse als auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird das Thema Nachhaltigkeit zunehmend relevanter für das Controlling der Unternehmen. Neben Finanzkennzahlen muss bzw. sollte in Zukunft ebenfalls über Nachhaltigkeitsinformationen berichtet werden. Investoren suchen nach Unternehmen, die nachhaltig handeln, und es gibt passende Angebote wie Nachhaltigkeitsindizes und die EU-Taxonomie. Gesetzlich sind Unternehmen in der EU verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten, basierend auf Richtlinien wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, gültig seit 5. Januar 2023) und der Non-financial Reporting Directive (NFRD), die nun durch CSRD abgelöst wird. Dies zwingt sie, sich ganzheitlich mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
Die CSRD verschärft die Anforderungen an das nicht finanzielle Reporting. Die Umstellung ist für Unternehmen mit viel Aufwand verbunden, bietet aber auch Chancen.
Essenzielle Grundlage für die erforderliche Berichterstattung sind Daten. Zwar verfügen die Unternehmen über zahlreiche Daten, die sie vor allem für die Finanzberichterstattung benötigen. Aber gerade im Nachhaltigkeitsumfeld sind weitere Datendimensionen von Relevanz. Die Erhebung dieser Daten gilt aber auch unter Expert:innen als große Herausforderung für Unternehmen, da sie durchaus komplex ist. Das Beispiel des CO2-Fußabdrucks verdeutlicht dies. Mithilfe des Bilanzierungsstandards „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG) können Unternehmen den Umfang und die Quellen ihrer Treibhausgasemissionen identifizieren.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen zu Sustainable Steering & Reporting!
Die Publikation entstand in Kooperation mit dem Handelsblatt Research Institut und ist Teil der Kampagne "The Sustainable Company".