Sepa, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, gibt es eigentlich schon seit fünf Jahren. Doch praktische Auswirkungen sind bislang kaum zu spüren. In die Schlagzeilen schaffte es hauptsächlich die neue europaweit einheitliche Kontonummer IBAN. Diese wurde wegen ihrer 22 Ziffern zwischenzeitlich gerne als „IBAN, die Schreckliche“ verschrien. Sie setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl und zwei Prüfziffern zusammen. Neu ist auch die internationale Bankleitzahl BIC, die jedoch nur in einer Übergangsphase genutzt wird.

Für Verbraucher ändert sich mit der Umstellung zum 1. Februar 2014 nicht viel. Die Banken sind gut vorbereitet, beim Zahlungsverkehr dürfte es nach Meinung von Expertem also keine Probleme geben. Verbraucher müssen ab dann lediglich die neuen Kontonummern verwenden. Diese kamen bisher meist nur bei Transfers auf ausländische Konten zum Einsatz. Für Unternehmen, Behörden und Vereine wird es komplizierter: Zwar dürfte die Sepa-Überweisung auch ihnen kaum Probleme bereiten. Doch die Sepa-Lastschrift erfordert einige Vorbereitungen. Christian Bruck, Partner bei BearingPoint, hat in einem Interview das Verfahren näher erläutert.

Lesen Sie mehr:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/unternehmensrecht/reform-des-zahlungsverkehrs-iban-die-schreckliche/8071966.html

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/reform-des-zahlungsverkehrs-iban-die-schreckliche/8107162.html