Bereits im Jahr 2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und brachte Änderungen für alle Unternehmen, die ihre Kunden zu Werbezwecken kontaktieren. Diese Änderungen bewirken einige Einschränkungen in der Kundenkommunikation und haben dadurch auch größere Auswirkungen auf die bestehenden Kundendatenbanken dieser Unternehmen. Die damals vom Gesetzgeber gewährte Übergangsfrist endet nun, die Änderungen werden verbindlich und drängen praktisch alle Unternehmen, ihre für Werbeprozesse eingesetzten IT-Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen. Der Einsatz von „SAP® CRM“ in der Version 7.0 ab dem EHP1 bietet neue Funktionalitäten, um die gestellten Anforderungen mit SAP-Standardmitteln abzubilden.
Veröffentlichung in S@pport, Sonderdruck aus Heft 10/2012.