Die Verwahrung von Krypto-Assets berührt klassische Kompetenzen der Banken: Vertrauen und Verwahrung von physischen Gegenständen. Da der Markt wachsen und herkömmliche Vermögenswerte immer mehr ablösen wird, muss der Zusatznutzen von Krypto-Werten verstanden werden.
Seit dem 1.1.2020 dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsucht (BaFin) das Kryptoverwahrgeschäft als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung definiert. Damit wurde nicht nur abschließende und umfassende Rechtssicherheit für das Kryptoverwahrgeschäft geschaffen. Auch wurde damit eine faktische Gleichberechtigung und Gleichstellung der Kryptoverwahrung als Finanzdienstleistung bewirkt. Fast alle etablierten Krypto-Börsen und -Marktplätze bieten bereits auch Verwahrung an. In Deutschland sind das zum Beispiel die Börse Stuttgart mit ihrer Krypto-Trading-App „Bison“ und der Marktführer Bitcoin.de.
Und auch Banken, wie etwa Ende letzten Jahres die Solarisbank steigen vermehrt in das Geschäft ein. Viele weitere Akteure stehen in den Startlöchern. Aufgrund unserer Projektexpertise wissen wir, dass sich immer mehr Banken für das Kryptoverwahrgeschäft interessieren, auch um den Anschluss an den Kryptomarkt insgesamt nicht zu verpassen. Denn die Verwahrung der Private-Keys als wichtigstes Gut im Sinne der Informationssicherheit stellen das Herzstück und den Ausgangspunkt aller weiteren Dienstleistungen rund um den Kryptomarkt dar. Obwohl sich der Kryptomarkt nach High-Tech anhört berührt die Verwahrung der Private-Keys eine ganz klassische Kompetenz der Banken: Vertrauen und die Verwahrung von physisch greifbaren Gegenständen in Hochsicherheitstresoren.
Lesen Sie den vollständigen Artikel "Verwahrung der Krypto-Assets als Dreh und Angelpunkt im Kryptomarkt" erschienen bei Der Bank Blog am 15. Oktober 2020.