Versicherungen müssen das Rad nicht neu erfinden und können zur effektiven Umsetzung des neuen Standards auf Erfahrungen aus Solvency II bauen

Frankfurt am Main, 1. Juni 2017 – Lange erwartet, jetzt veröffentlicht: Der neue Standard IFRS 17 für die künftige Bilanzierung von Versicherungsverträgen ist da. Hinsichtlich der Bewertung der Umsetzungsaufwendungen übertreffen sich aktuelle Kommentare an Superlativen. Denn mit Einführung von IFRS 17 soll sich grundlegend ändern, wie Versicherungs- und Rückversicherungsverträge erfasst, bewertet und dargestellt werden. Damit konkretisiert sich auch für die betroffenen Versicherungskunden der Unternehmensberatung BearingPoint der zunehmende Druck auf die Umsetzungsmaßnahmen. Und die Zeit drängt: Der neue Standard ist bis spätestens 2021 umzusetzen. Prognostizierte umfassende Auswirkungen auf Organisationen und IT-Architekturen sowie ein massiver Mangel an qualifiziertem Personal lassen das Projekt auf den ersten Blick noch einmal deutlich größer erscheinen als es tatsächlich ist.

Der neu angekündigte Standard und vor allem seine Umsetzung sorgen für große Unruhe bei Versicherungsunternehmen. Diese sollten jetzt aber nicht in Panik verfallen, denn mit der richtigen Fokussierung sowie einer effektiven und nachhaltigen Umsetzungsplanung lassen sich die aktuellen Herausforderungen bewältigen. Ein kompletter Umbau der existierenden Strukturen und Lösungen ist dabei nicht zu erwarten. Es geht vielmehr um evolutionäre Anpassungen und Pragmatismus. Die Erfahrungen aus Solvency II leisten dabei eine große Unterstützung.

Dr. Rolf Meyer, Partner bei BearingPoint im Bereich Finance und Regulatory Management

Auf Basis der gesammelten Erfahrungen aus Solvency II lassen sich laut BearingPoint demnach drei wesentliche Handlungsempfehlungen ableiten:

  • Interdisziplinäre Teams und Verflechtung auf allen Ebenen – IFRS 17 ist weder ein reines Thema für die Aktuare noch für Buchhalter oder Systemarchitekten. Wie die Umsetzung von Solvency II gezeigt hat, gilt es, interdisziplinäre Teams für die Projektumsetzung zusammenzustellen. Nur so ist ein tiefgreifendes Verständnis für die Norm in ihrer ganzen Breite möglich. Dabei sollte der Blick auf die notwendigen Fragen bezüglich Architektur und Zusammenspiel von fachlichen, prozessualen und technologischen Elementen gerichtet werden.
  • Weiterentwicklung der IT-Architektur – Bestehende Finanz- und Risikoarchitekturen müssen nicht komplett umgekrempelt werden, sondern lassen sich hinsichtlich IFRS 17 entsprechend weiterentwickeln und ergänzen. Wichtig ist, die verfügbaren Lösungen richtig zu bewerten und effizient an die neuen Anforderungen anzupassen.
  • Nutzung bestehender Bewertungsverfahren – Bei den fachlichen wie auch prozessualen Aspekten kann gerade der Kreis der Betroffenen (kapitalmarktorientierte, meist international agierende Gruppen) auf Erfahrungen aus der Solvency II-Umsetzung bauen. Dazu gehören nicht nur marktnahe oder -konsistente Bewertungsverfahren, sondern auch Strukturen und Verfahren, die die Unternehmen bereits mit Solvency II etabliert haben.

Mithilfe von existierenden Strukturen und unseren Erfahrungen aus Solvency II- Implementierungsprojekten kann aus dem vielfach propagierten IFRS 17 ‚Riesenprojekt‘ dann eine herausfordernde, aber machbare Änderung der Bilanzierungsregeln werden.

Markus Enk, Senior Manager Finance und Regulatory Versicherungen

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