Januar 2021

Der im Jahr 2014 in Kraft getretenen EMIR-Meldung1 steht nach der ersten Reform im Jahr 2017 eine weitere grundlegende Novelle bevor. Nach vorheriger Konsultation veröffentlichte die ESMA am 17. Dezember 2020 die Final Drafts zu den Einzelheiten der Umsetzung, die so genannten  „Technical Standards on Trade Repositories under EMIR REFIT“ . Die Final Drafts bestätigen weitgehend die bereits in der Konsultation veröffentlichten Änderungen, was einige Herausforderungen für die betroffenen Finanzinstitute mit sich bringt.

Neben der Pflichtdelegation für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien (NFC-), welche bereits zum 18.06.2020 umzusetzen war, werden nach Abschluss dieser ESMA-Konsultation die Meldungsdetaillierung der EMIR REFIT-Anforderungen die Marktteilnehmer auch in Zukunft beschäftigen. Insbesondere die Ergebnisse der so genannten „Harmonisation Group“, bestehend aus CPMI2 and IOSCO3, welche mit der Erarbeitung von einheitlichen Standards für die Derivatemeldung mandatiert wurde, sind in die Umsetzung eingeflossen.

Anzahl der Meldefelder steigt deutlich, ISO Standard wird eingeführt

Erste Analysen der Final Drafts zeigen eine Erhöhung der Meldefelder unter EMIR REFIT auf 203 gegenüber 129 Feldern in der bestehenden EMIR Meldung. Zusätzlich werden Formate bzw. Wertelisten von mindestens 67 bestehenden Feldern überarbeitet.

Für die betroffenen Institute herausfordernd ist neben der Erhebung weiterer Feldinhalte vor allem die korrekte Abbildung von Post Trade Events:

  • Zusätzlich zum existierenden „Action Type“ wird das Feld „Event Type“, eingeführt, welches den Hintergrund entsprechender Lifecycle Events näher spezifiziert. Erfahrungsgemäß liegt diese Information bei vielen Instituten an der Schnittstelle zur Meldeabgabe in entsprechender Granularität nicht mehr vor.
  • In diesem Zusammenhang sind jene Kontrakte, welche geschlossen und anschließend geöffnet werden (z.B. Clearing oder Compression), mit einer verknüpfenden Kennung zu versehen.
  • Teil der Harmonisierung ist ebenfalls die Umstellung auf den bereits in MiFIR und SFTR umgesetzten ISO 20022 XML Standard. Somit ist die Exportschnittstelle der meldenden Institute entsprechend neu aufzusetzen.

Identifikation von Produkten und Transaktionen

Neben der ISIN, welche bereits für MiFIR relevante Produkte vorliegt und sich ebenfalls in EMIR etabliert hat, wird für das OTC-Derivategeschäft der Unique Product Identifier (UPI) eingeführt. Analog zur ISIN soll der UPI es dem Regulator ermöglichen die relevanten Produkte konsistent zu identifizieren und somit kategorisierbar zu machen.

Zusätzlich wurde der Unique Trade Identifier (UTI) als kritisches Datenelement klassifiziert, das häufig zu Diskrepanzen in der beidseitigen Meldung führt. Um der mangelnden Datenqualität (Reconciliation-Abweichungen) entgegenzuwirken, wurde die UTI-Struktur sowie die Generierungsprozesse (Waterfall Approach) überarbeitet.

Verstärkter Fokus auf übereinstimmende Meldeinhalte des bilateralen Reportings

Die unter EMIR Refit getroffene Spezifikation der Meldeinhalte soll zu einer Standardisierung beitragen und sich positiv auf die „Reconciliation Rates“ des beidseitigen Reportings auswirken:

  • Durch die meldenden Institute sind Prozesse zur Abstimmung von abweichenden Meldeinhalten oder nicht zueinanderfindenden Geschäften aufzusetzen und schriftlich zu fixieren.
  • Weitere prozessuale Anforderungen beziehen sich auf die Mitteilungspflicht einer Nicht-Meldung, z.B. ausgelöst durch ein technisches Problem, an die nationale Aufsicht (unter MiFIR ist diese Anforderung bereits unter Artikel 15 (2) geregelt).

Meldestart für Q3/Q4 2022 erwartet

Die avisierte verlängerte Umsetzungsfrist von 18 Monaten wurde bestätigt, somit ist nach der ausstehenden Verabschiedung durch die EU-Kommission, Parlament und Rat mit einem Meldestart in Q3/Q4 2022 zu rechnen.

Die betroffenen Institute und auch die Transaktionsregister haben aus Umsetzungsprojekten der Vergangenheit zum transaktionsbasierten Reporting gelernt. Insbesondere zur Einschätzung des Anpassungsaufwands, die erforderlichen Datenströme aus den Vorsystemen und Datenhaushalte mit erforderlicher Qualität zu spezifizieren, ist eine frühzeitig Analyse zu empfehlen.

Wir haben langjährige Projekterfahrungen in Analyse, Spezifikation, Umsetzung und Implementierung bzw. Go-Live-Begleitung von transaktionsbasierten Reporting-Anforderungen (EMIR, MMSR, MiFIR, SFTR). Unsere Experten stehen für Ihre Anfragen und den Informationsaustausch mit Ihnen gern zur Verfügung. 

 1EMIR = European Market Infrastructure Regulation; 2 CPMI = Committee on Payments and Market Infrastructures (Vgl.);  3 IOSCO = International Organization of Securities Commissions (Vgl.)

 

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