(Rück-)Versicherungsunternehmen müssen bestimmten Solvabilitätsanforderungen gerecht werden, um ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern stets nachkommen zu können. Bereits im Jahr 2002 wurde auf europäischer Ebene mit Solvency I ein erster Harmonisierungsschritt vollzogen. Diese (noch geltenden) Regelungen beinhalten aber nicht nur zahlreiche Wahlrechte und berücksichtigen die Gruppenaufsicht nur unzureichend, sondern sie sind insbesondere nicht risikosensitiv.

Unter Beteiligung der Europäischen Kommission, des Rates, des Parlaments und der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) werden nach den neuen Regelungen versicherungsspezifische Eigenkapitalvorschriften entwickelt, nach denen ein einheitliches risikobasiertes Aufsichtssystem geschaffen werden soll.

Versicherungsunternehmen werden mit den neuen Regelungen umfangreichen quantitativen und qualitativen Anforderungen nachkommen müssen.

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