Jede Aktualisierung in einem regulatorischen oder statistischen Regelwerk und vor allem die Einführung einer neuen aufsichtsrechtlichen Meldung ziehen erhebliche Aufwände und Kosten in Banken nach sich. Die Anforderungen müssen interpretiert, Quelldaten identifiziert und Berechnungen definiert werden. Unterschiedliche Auslegungen einzelner Aspekte einer Richtlinie können zu merklichen Differenzen in der Umsetzung führen, ein wirklicher Vergleich zwischen den Banken wird so erschwert.
Vielzahl und Struktur der heutigen Meldeverpflichtungen belasten sowohl die meldepflichtigen Banken als auch die Aufsichtsbehörden und stellen sie vor erhebliche konzeptionelle und operationelle Aufwände. Diese Aufwände zu reduzieren und die Verbesserungspotentiale hinsichtlich Datenanlieferung, -konsistenz und -redundanz zu heben ist das Ziel der 2013 vom Statistic Committee des „Europäischen System der Zentralbanken“ (ESCB) ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe „Groupe de Réflexion on the integration of statistical and supervisory data“ (GRISS). Als Ergebnis wurde von der GRISS die Entwicklung eines „European Reporting Framework“ (ERF), des „Banks Integrated Reporting Dictionary“ (BIRD) und des „Single Data Dictionary“ (SDD), vorgeschlagen. Ziel des ERF ist die europaweite Harmonisierung der Meldeanforderungen und der Erhebung granularer Daten.
Eine Datenhaltung der melderelevanten Bankgeschäfte in zwei Schichten ist einer der Kernbestandteile des ERF. Die Eingangsdaten werden auf Seite der Banken in einem sogenannten Input Layer gesammelt und entsprechend der fachlichen und technischen Definitionen des BIRD in einen integrierten Datenhaushalt verarbeitet/geladen. Im Zusammenspiel mit BIRD und dem SDD soll das ERF im „Output Layer“ auf Seiten der Meldeempfänger die melderelevanten Daten sowie ihre Granularität festlegen. Der SDD soll die Transformationsregeln definieren, anhand welcher die Daten für die Sekundärstatistikenbereitgestellt werden. Im Rahmen der Sekundärstatistik werden die eingesammelten Daten für statistische beziehungsweise aufsichtsrechtliche Zwecke verarbeitet.
Die geplanten Reduzierungen von Datenredundanzen und zu meldenden Formularen, würden eine Integration der EZB-Statistiken und EBA ITS herbeiführen. In einem ersten Schritt ist eine Anwendung des ERF auf das statistische Meldewesen vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt das Einbeziehen der aufsichtsrechtlichen Datenanforderungen. Die effizienter ausgestalteten neuen Meldungen sollen eine Vielzahl, der sich teilweise überlappenden (formularbasierten) Meldungen konsolidieren und auf Basis der verbesserten statistischen Datenbasis mehr Flexibilität bei Ad-hoc Auswertungen gewährleisten.
Das ERF und im Besonderen das BIRD sind von der ESCB initiierte und in Projekten ausgearbeitete Vorschläge. Eine Umsetzung der Empfehlungen und Nutzung des BIRD geschieht auf freiwilliger Basis durch die Kreditinstitute. Die technische und inhaltliche Umsetzung der regulatorischen Anforderungen verbleibt nach wie vor in der Verantwortung der meldepflichtigen Institute.
Das BIRD wird durch ein unabhängiges Gremium erstellt. Zurzeit besteht dieses Gremium aus Vertretern der EZB, 27 Banken aus sieben verschiedenen Euro-Ländern, sowie sechs nationalen Zentralbanken. Ein durch dieses Gremium gemeinsam erarbeitetes Dokument soll die Regulierungsberichterstattung für die Banken vereinfachen und zeitgleich eine Verbesserung der Qualität gemeldeter Daten gewährleisten. Das BIRD beschreibt aus fachlicher Sicht einheitlich die im Banksystem vorhandenen Daten, welche für die melderechtlichen Vorgaben von Relevanz sind. Die entsprechenden Transformationsregeln (SDD) werden eindeutig definiert und benannt, um eine technisch korrekte Umsetzung der Anforderungen sicherzustellen.
Die geplante europaweite Harmonisierung der Meldeanforderungen sowie die Umstellung auf granulare Daten werden einen erheblichen Einfluss auf die IT-Meldelösungen haben. BearingPoint ist dabei in der Lage, die meldepflichtigen Kreditinstitute bei der Konzeption, beziehungsweise Umsetzung fachlich zu unterstützen.