Im Juni 2014 ist mit der Veröffentlichung von MiFID II und MiFIR im Amtsblatt der Europäischen Union der Startschuss zur Umsetzung für die novellierte Finanzmarktrichtlinie gefallen. Denn nach über zwei Jahren Abstimmung zwischen den Europäischen Gremien und verschiedenen Interessenvertretern sind nun die Mitgliedsstaaten beauftragt, die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab Januar 2017 müssen die Marktteilnehmer die national umgesetzten MiFID II- und MiFIR-Vorgaben anwenden. Ausnahmen wird es kaum geben. Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA erarbeitet derzeit im sogenannten Level 2 des EU-Gesetzgebungsprozesses die Details der Durchführungsbestimmungen.

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