Mit der Verabschiedung der europäischen Umsetzung von Basel III (der sog. Capital Requirements Regulation – kurz CRR genannt) im Juni 2013 werden ab dem 01.01.2014 diverse Änderungen auf die Banken in Europa zukommen. Hier sind zum Beispiel die erhöhten Eigenmittelanforderungen, sowie Anpassungen in Bezug auf die Kapitalunterlegung von derivativen Adressenausfallrisikopositionen, zu nennen.

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